Satzung des Wasserverbandes der Ilmenau-Niederung § 2"(1) Der Verband hat zur Aufgabe:
a) Im Verbandsgebiet (Gesamtgebiet)
die Gewässer II. Ordnung zu unterhalten
Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz des Naturhaushalts, des Bodens und für die Landschaftspflege.
Herstellung und Unterhaltung von Wegen und Straßen im Außenbereich, soweit dem Verband diese Aufgabe vom Träger der Straßenbaulast durch öffentlich-rechtlichen Vertrag übertragen oder vom Verband in anderer Weise übernommen wird.
b) Im Altgebiet außerdem
Ausbau einschließlich naturnahem Rückbau und Unterhaltung von Gewässern
Bau und Unterhaltung von Anlagen in und an Gewässern
die zur Erfüllung der vorstehenden Aufgaben nötigen Wege und Straßen herzustellen und zu erhalten
Herstellung, Beschaffung, Betrieb und Unterhaltung sowie Beseitigung von gemeinschaftlichen Anlagen zur Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen
Grundstücke zu entwässern, zu bewässern und vor Hochwasser zu schützen.
(2) In dem Gebiet, für das die jeweiligen Gemeinden dem Verband die Aufgabe der Unterhaltung, Verbesserung und Erneuerung von Wirtschaftswegen übertragen hat, hat der Verband zur Aufgabe:
die Herstellung landwirtschaftlicher Wirtschaftswege und die Unterhaltung, Verbesserung und Erneuerung der von ihm hergestellten Wege
die Unterhaltung, Verbesserung und Erneuerung vorhandener landwirtschaftlicher Wirtschaftswege, die entweder nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder deren Widmung auf den landwirtschaftlichen Verkehr beschränkt ist, sowiet der Verband diese Aufgabe vertraglich von dem jeweiligen Träger der Straßenbaulast oder dem sonst Unterhaltungspflichtigen übernommen hat."