Aufgaben

Aufgaben des Ilmenauverbandes
Die Gewässer der Elbmarsch wurden zuletzt in den 50ern, 60ern und 70ern umfassend ausgebaut. Bei deren Bemessung wurden die Anforderungen einer sich im Wandel befindenden Landwirtschaft berücksichtigt. Die Herausforderungen und Ansprüche, die sich aus dem Klimawandel, einem deutlich verstärkten Zuzug und naturschutzfachlichen Aspekten ableiten, wurden hierbei sicherlich nicht – oder zumindest nicht in dem sich heute abzeichnenden Maß – berücksichtigt.
Der Ilmenauverband hat die wichtige Aufgabe die Ansprüche aller Anspruchsgruppen zu moderieren und zu vermitteln. Dabei steht die Sicherstellung des Abflusses für uns an erster Stelle, um nachteilige Auswirkungen von Überschwemmungen für (Land-) Wirtschaft, Siedlungen und die Umwelt zu verhindern.

Die im Folgenden beschriebenen Aufgaben und Herausforderungen werden an Hand der und in Bezug auf die Elbmarschgewässer beschrieben. Sie treffen jedoch auch auf die Geestgewässer des Verbandsgiets zu – obgleich dort nicht in der gleichen Prägnanz.

Elbmarschgewässer
Die Gewässer der Elbmarsch dienen der Be- und Entwässerung einer flachen Landschaft (Geländegefälle: Bleckede – Fahrenholz: 0,18‰; zum Vergleich: Ellringen – Neumühlen: ca. 1,3‰). Ohne die Entwässerung wäre in weiten Teilen der Elbmarsch weder Wirtschaften noch Wohnen möglich.

Im Verlauf der Siedlungsgeschichte wurden nahezu alle Gewässer der Elbmarsch künstlich angelegt oder mindestens erheblich verändert (Kanalisierung, Verkürzungen, Vertiefung, Umverlegungen etc.). Das letzte größere Ausbauprogramm ist zwischen den 1950ern und 1970ern durchgeführt worden. Dies betrifft auch die Gewässer, die im Allgemeinen als besonders naturnah empfunden werden (z.B. Marschwetter, Teile des Hauptkanals und der Neetze).

Die Veränderungen und Neuanlagen der Gewässer geschahen zu einem Zeitpunkt, als die Anforderungen an sie noch nicht den hohen und vielfältigen Ansprüchen heutiger Zeit entsprechen mussten. Dementsprechend wurden sie auch dimensioniert. Heute bieten die Gewässerläufe zwar nicht mehr Platz, es gibt aber erheblich vielfältigere Ansprüche an sie, als noch vor 50 Jahren.

Welche Anforderungen haben sich in den letzten Jahrzehnten verändert?
Landwirtschaft
Um eine bessere Entwässerung der landwirtschaftlichen Flächen zu erreichen, waren diese ursprünglich von Grüppen durchzogen. Diese Grüppen verliefen etwa alle 20 bis 40 Meter parallel zueinander und haben in ein größeres Gewässer entwässert. Als Ergebnis fand die ursprünglich überwiegend auf Weidewirtschaft ausgelegte Landwirtschaft auf langgezogenen von Gräben gesäumten Flächen statt. Diese Strukturen sind z.B. noch in den Gemarkungen Wendewisch und Garlstorf gut zu erkennen.
Elbmarsch zwischen Wendewisch und Radegast: Hier finden sich westlich bei Wendewisch und Garlstorf noch alte Bewirtschaftungsstrukturen, während diese bei Brackede und Radegast einen modernen Zuschnitt haben (Quelle: Google Maps).
Technische Entwicklungen machten es möglich und der Preisdruck der Verbraucher nötig, auf größeren zusammenhängenden Flächen zu wirtschaften. In den Flurbereinigungsverfahren wurden viele Flächen zusammengelegt, die ursprünglich separat bewirtschaftet wurden. Zudem wurde die traditionelle Wiesenwirtschaft in einigen Regionen in eine Ackerwirtschaft umgewandelt. Dies erlaubt eine effizientere Nutzung der Flächen. Hierdurch verschwanden einerseits viele kleine Gräben, die der Flächenentwässerung dienten. Andererseits fehlen hierdurch Grünlandflächen, die Wasser „speichern“ können. 
Als Folge dieser Entwicklungen verfügt die Elbmarsch heute über ein deutlich geringeres Grabennetz, als z.B. noch in den 1960er Jahren. Dieses Grabennetz muss jedoch den unten beschriebenen Anforderungen gerecht werden.

Klimawandel
Der Klimawandel trägt dazu bei, dass Starkregenereignisse (lokal) häufiger und teils heftiger auftreten. Insbesondere im Sommer kann dies zu Problemen bei der Wasserabführung führen, wenn die Vegetation bereits eingesetzt hat und die Grabenprofile hierdurch beansprucht werden. Zuletzt mussten wir dies im Jahr 2017 erleben, als bereits im Mai und dann über den gesamten Sommer erhöhte Niederschlagsmenge zu verzeichnen gewesen waren.
Die Unterhaltung nimmt erst Mitte Juli richtig an Fahrt auf, da die Zeit davor durch Sperrfristen aus natur- und artenschutzrechtlichen Gründen eigentlich tabu ist. Wasser- und betriebswirtschaftlich würde ein zu früher Start der Unterhaltungsarbeiten jedoch auch keinen Sinn ergeben, da hierdurch in vielen Gräben eine zweite Unterhaltung nötig würde, in denen derzeit – in „normalen“ Jahren – ein Unterhaltungsdurchgang ausreichend ist.
Marschwetter bei Hittbergen im Juli 2017 vor der Unterhaltung.
Siedlungsbau
Viele Regionen der Elbmarsch sind gerade wegen ihrer Naturnähe und ihres ländlichen Charakters beliebte Zuzugsgebiete. Mit jedem neuen Baugebiet nimmt jedoch auch die Flächenversiegelung zu. Anfallendes Oberflächenwasser soll auf den bebauten Grundstücken verrieselt werden. Bei den schweren Böden und niedrigen Grundwasserständen, insbesondere in Qualmwasserbereichen nahe der Elbe oder der Ilmenau, ist dies meist nicht möglich.
Rechtlich korrekt werden diese Versiegelungen zwar durch Entsiegelungen, Anpflanzungen o.ä. ausgeglichen. Technisch korrekt werden Regenrückhaltebecken eingerichtet, um Abflussspitzen zu kappen. Betriebswirtschaftlich korrekt werden die Mehraufwendungen, wie z.B. erhöhter Unterhaltungsaufwand durch mehrfaches Räumen der Gräben, erhöhte Kosten durch den Betrieb von Stauen und Schöpfwerken, Reparaturen durch erhöhte Wasserstände, mit den Erschwernisbeiträgen an den Ilmenauverband ausgeglichen. Trotzdem entstehen durch die Flächenversiegelung lokal stärkere Belastungen, die das Gewässernetz bei Extremereignissen an die Grenzen (und darüber hinaus) bringen können.

Umwelt- und Naturschutz
Wasserläufe sind Lebensräume. Nicht nur Pflanzen, sondern auch viele Tiere leben in den vielen Gräben des Ilmenauverbandes. Einige dieser Tiere und Pflanzen sind in höchstem Maße schützenswert. Sie nehmen nicht nur Raum in den Gewässern ein, sondern beeinflussen auch die Art und Weise der Unterhaltung. Hat man vor Jahrzehnten noch das gesamte Gewässerprofil maximal „ausgeputzt“, ist dies heute aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Dies hat Folgen für die hydraulische Leistungsfähigkeit der Gewässer! 
Weite Abschnitte unserer Hauptgewässer und einiger Nebengewässer sind FFH-Gebiet. Hier ist nur eine fein abgestimmte und verhältnismäßig filigrane Unterhaltung möglich. Aber auch außerhalb der FFH-Gebiete wurden besonders und streng geschützte Arten kartiert. Während dies in den FFH-Gewässern in der Regel kein größeres Problem darstellt, weil diese sowieso sehr schonend unterhalten werden, führt das Vorkommen besonders und streng geschützter Arten in nachgeordneten Gewässern (z.B. in Siedlungsnähe) zu größerem Konfliktpotential zwischen den hydraulischen und naturschutzfachlichen Erfordernissen.
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